BayObLG - Beschluss vom 08.12.2004
2Z BR 151/04
Normen:
WEG § 28 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 269
NZM 2005, 750
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 23.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 741/04
AG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen II 528/03

Darstellung der Buchungsvorgänge in Jahresabrechnung

BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 151/04

DRsp Nr. 2005/1184

Darstellung der Buchungsvorgänge in Jahresabrechnung

»Eine Jahresabrechnung ist nur nachvollziehbar, wenn die Buchungsvorgänge in einer für die Wohnungseigentümer verständlichen Weise dargestellt sind.«

Normenkette:

WEG § 28 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller, die Rechtsbeschwerdeführerin zu 2 und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.

In der Wohnanlage wird ein Hotel betrieben. Die Betriebsräume des Hotels sind unter der Sondereigentumseinheit Nr. 89 zusammengefasst. Die übrigen Einheiten bestehen aus 1-Zimmer-Appartements, die als Hotelzimmer vermietet werden. Die meisten Wohnungseigentümer vermieteten ihr Appartement an eine Hotelbetreibergesellschaft; diese ist gleichzeitig zur Verwalterin der Wohnanlage bestellt. Die Antragsteller und die Rechtsbeschwerdeführerin zu 2 vermieteten ihre Einheit nicht an die Hotelbetreibergesellschaft.

In der Teilungserklärung ist hinsichtlich der Lasten und Kosten Folgendes bestimmt:

In Ergänzung und teilweiser Abänderung des § 16 WEG wird Folgendes bestimmt:

Betriebskosten