Die Klägerin erhielt von der W.T. AG den Auftrag, am Oldenburger Hafen mehrere Kräne umzusetzen, darunter zwei kleine Halbportalkräne. Die Parteien vereinbarten, dass die Beklagte für das Umsetzen der Halbportalkräne zwei 60 to Telekräne, das zur Bedienung nötige Personal und eine Traverse zum Pauschalpreis von 3.600 DM zur Verfügung stelle.
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