Duldungspflichten des Wohnungseigentümers hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten
OLG Celle, vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 4 W 313/01
DRsp Nr. 2005/14343
Duldungspflichten des Wohnungseigentümers hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten
Hat die Eigentümergemeinschaft Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Austausch von Fenstern) bestandskräftig beschlossen, so ist der Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden.