OLG Celle - Beschluss vom 04.09.2001 (4 W 228/01)
Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß §§ 43, 45 Abs. 1 WEG, 27 FGG zulässig. Die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses hat jedoch Rechtsfehler zum Nachteil der weiteren Beschwerdeführer i. S. von § 27 FGG [...]