OLG Bremen - Beschluss vom 21.12.2001 (3 W 62/01)
Die eingetragenen Eigentümerinnen haben nach Teilung des Grundstücks in nicht zu Wohnzwecken dienendes Sondereigentum durch Erklärung vom 30. März 1967 das oben genannte Teileigentum erworben. Durch Vertrag vom 20. [...]