OLG Zweibrücken - Beschluss vom 30.10.2001 (3 W 102/01)
1. Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft und auch sonst in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG, 20a Abs. 2, 22, 27, 29 Abs. 1, 2 und 4 FGG). Ob das Begehren [...]