OLG Zweibrücken - Beschluss vom 30.10.2001
3 W 102/01
Normen:
WEG § 10 § 15 § 43 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2002, 89
Vorinstanzen:
LG Mainz, - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 325/99
AG Mainz - 73 UR II 132/98 WEG ,

Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des Wohnungseigentümers

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.10.2001 - Aktenzeichen 3 W 102/01

DRsp Nr. 2002/384

Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des Wohnungseigentümers

»Das Recht eines Wohnungseigentümers zur Nutzung einer im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Garage geht nicht allein deswegen auf den Rechtsnachfolger über, weil der Rechtsvorgänger im Gegenzug für die Einräumung des Nutzungsrechts dem Ausbau der Garagenanlage auch auf gemeinschaftlichem Eigentum zugestimmt hat.«

Normenkette:

WEG § 10 § 15 § 43 Abs. 1 ;

Gründe: