SchlHOLG - Beschluss vom 01.08.2001 (2 W 15/01)
I. Die Beteiligen zu 1. bis 4. sind Eigentümer der Wohnungen in der Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligte zu 5. ist die Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren [...]