SchlHOLG - Urteil vom 12.09.2001
4 U 110/00
Normen:
WEG § 5 Abs. 4 § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1 ; BGB § 877 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2002, 185
Vorinstanzen:
LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 100/00

Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer Vereinbarung über den Tausch von Sondernutzungsrechten für Rechtsnachfolger

SchlHOLG, Urteil vom 12.09.2001 - Aktenzeichen 4 U 110/00

DRsp Nr. 2002/5927

Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer Vereinbarung über den Tausch von Sondernutzungsrechten für Rechtsnachfolger

Entspricht eine Vereinbarung unter Wohnungseigentümern über den Tausch grundbuchlich eingetragener Sondernutzungsrechte nicht den Anforderungen des § 877 BGB, so kann die darin liegende Gebrauchsregelung mit (nur) obligatorischer Wirkung gleichwohl auch Rechtsnachfolger binden. Sie müssen aber den Tausch als für sich verbindlich anerkannt haben.

Normenkette:

WEG § 5 Abs. 4 § 10 Abs. 2 § 15 Abs. 1 ; BGB § 877 ;

Entscheidungsgründe:

A. Die Klägerin hatte durch Kaufvertrag vom 31.10.1996 von der Streithelferin die Eigentumswohnung Nr. 10 im Hause S. in L. erworben. Die Beklagten sind Eigentümer der Wohnung Nr. 1, die von der Streithelferin zunächst durch Kaufvertrag vom 10.02.1998 an die Eheleute A. und dann von ihnen durch Kaufvertrag vom 29.06.1999 weiter an die Beklagten veräußert worden ist.