Mit notariellem Kaufvertrag vom 23.3.2000 erwarb der Bankkaufmann M vom Eigentümer des Hauses Humboldstraße 71 in Bremen, das zuvor vom Eigentümer in Wohnungseigentum und Teileigentum aufgeteilt worden war, das im Souterrain und Hochparterre mit der Nr. 1 bezeichnete Teileigentum. Mit notariellem Vertrag vom 31.10.2000 (UR-Nr. 180/2000 Notar H) verkaufte der Bankkaufmann M das Teileigentum an die Lehrerin H. Eingangs des Vertrages heißt es: "Das Teileigentum wird in Wohnungseigentum umgewandelt". Dem Vertrag war der bei Einrichtung von Wohnungs-/Teileigentum durch den früheren Hauseigentümer gefertigte Aufteilungsplan in Kopie beigefügt.
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