OLG Celle - Urteil vom 25.07.2001
2 U 49/01
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 277
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 191/99

Mietvertrag - Pflichtverletzung des Vermieters - Mietnachfolgeklausel - Anspruch auf Befreiung von weiteren Mietforderungen

OLG Celle, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 2 U 49/01

DRsp Nr. 2001/11198

Mietvertrag - Pflichtverletzung des Vermieters - Mietnachfolgeklausel - Anspruch auf Befreiung von weiteren Mietforderungen

»Verletzt der Vermieter seine in einer Mietnachfolgeklausel übernommene Verpflichtung, den bereits ausgezogenen Mieter eines Ladengeschäftes unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Mietverhältnis zu entlassen, steht dem Mieter ein Schadenersatzanspruch auf Befreiung von weiteren Mietforderungen jedenfalls solange zu, bis der Mieter sich die Schlüssel des Mietobjekts erneut aushändigen lässt, um die Mietsache wieder in Besitz zu nehmen; dabei ist es Sache des Vermieters, den Nachweis für sein fehlendes Verschulden zu führen.«

Normenkette:

BGB § 242 ;

Entscheidungsgründe: