OLG Celle - Beschluss vom 20.09.2001
4 W 209/01
Normen:
WEG § 21 Abs. 4 § 21 Abs. 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 327
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 17 T 2076/00
AG Wennigsen, - Vorinstanzaktenzeichen 9 II 95/99

Wohnungseigentum - ordnungswidrige Verwaltung - Ablehnung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen - Sanierungsmaßnahme zur erstmaligen ordnungsgemäßen Herstellung

OLG Celle, Beschluss vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 4 W 209/01

DRsp Nr. 2001/13623

Wohnungseigentum - ordnungswidrige Verwaltung - Ablehnung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen - Sanierungsmaßnahme zur erstmaligen ordnungsgemäßen Herstellung

»Ein Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung i.S.v. § 21 Abs. 4 u. 5 WEG kann auch die endgültige Ablehnung der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sein, wenn eine gutachterlich vorgeschlagene Sanierungsmaßnahme zur erstmaligen ordnungsgemäßen Herstellung geboten ist.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 4 § 21 Abs. 5 ;

Gründe:

I.