Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Gemeinschaft von Wohnungseigentümern beanspruchen kann, dass Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte nach den für geringfügige Beschäftigungen in privaten Haushalten geltenden (niedrigeren) Beitragssätzen erhoben werden.
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