I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage M.; die Beteiligte zu 3 ist die Verwalterin. Die Wohnungseigentumsanlage umfasst Wohnungen, Gewerbeteile, Tiefgaragen und ein Schwimmbad.
In der Wohnungseigentumsversammlung vom 13. Juni 2002 haben die Versammlungsteilnehmer von dem Beteiligten zu 1 angefochtene Beschlüsse u.A. zu folgenden Punkten gefasst:
TOP 6a (Billigung der Abrechnung 2001)
TOP 6 b (Entlastung Prüfer und Beirat für 2001)
TOP 6 c (Entlastung Verwalter für 2001)
TOP 8 (Bestellung der Beteiligten zu 3 zur Verwalterin über den 31.12.03 hinaus für weitere 3 Jahre)
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