I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Anlage besteht aus mehreren Wohngebäuden, von denen einige mit einem Aufzug ausgestattet sind. Der Antragstellerin gehört die Wohnung Nr. 9 in einem Gebäude ohne Aufzug.
Die Teilungserklärung enthält in § 10 (Kosten, Lasten und Nutzung) folgende Regelungen:
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