LG Nürnberg-Fürth, vom 23.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 7592/06
AG Nürnberg, - Vorinstanzaktenzeichen II 482/05
Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts - Nutzungsbeschränkung für Stellplätze eines Geschäftslokals
OLG München, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 34 Wx 25/07
DRsp Nr. 2007/6905
Eigentümerregelungen für konkreten Gebrauch des in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts - Nutzungsbeschränkung für Stellplätze eines Geschäftslokals
»Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab 21.00 Uhr beschränkt.«