I. Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage. Es handelt sich um einen sanierten Altbau, der aus Vorder-, Mittel- und Rückgebäude sowie einer Hoffläche besteht. Dem Antragsteller zu 1 gehört die in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnete Einheit Nr. 17. Darüber hinaus sind beide Antragsteller gemeinsam Eigentümer der ebenfalls als "Laden" bezeichneten Einheit Nr. 18.
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