Das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 16.1.2013 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Berufungsverfahren hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.
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