Die Kläger mieteten von der Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Mietvertrag vom 5. Juni 1998 eine in einem Altbau gelegene 3-Zimmer-Wohnung in B.. In dem Übergabeprotokoll vom 2. Juli 1998 heißt es unter anderem:
"Die Räume werden wie gesehen übergeben."
Die monatliche Kaltmiete der 109,01 qm großen Wohnung betrug anfangs 872,08 DM zuzüglich Nebenkosten. Sie erhöht sich jährlich gemäß einer getroffenen Staffelmietvereinbarung.
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