LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 9213/03
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen II 1392/02
Entfernung eines Grillplatzes als bauliche Veränderung - Entfernungsanspruch aufgrund gegenseitiger Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer
BayObLG, Beschluss vom 16.06.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 49/04
DRsp Nr. 2004/12461
Entfernung eines Grillplatzes als bauliche Veränderung - Entfernungsanspruch aufgrund gegenseitiger Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer
»1. Die Entfernung eines schon bei Begründung des Wohnungseigentums auf einer Gemeinschaftsfläche befindlichen Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.2. Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander können den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, dass eine bauliche Anlage (hier: Sitz- und Grillplatz) entfernt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem gegenwärtigen Zustand als grob unbillig erscheinen lassen. Dies festzustellen, ist in erster Linie Sache des Tatrichters.«