Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde haben die Antragsteller zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das amtsgerichtliche Verfahren wird auf 2.120, 64 €, für das Erstbeschwerdeverfahren auf 2000,00 € und für das Verfahren der weiteren Beschwerde auf 1000,00 € festgesetzt.
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