KG - Beschluss vom 09.07.2007
24 W 28/07
Normen:
WEG § 5 ; WEG § 10 Abs. 2 ; WEG § 13 ; WEG § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
KGReport 2007, 937
MietR 2008, 19
Vorinstanzen:
LG Berlin - 55 T 90/06 WEG,
AG Neukölln - 70 II 172/05 WEG - 28.02.2006,

Entstehung von Sondernutzungsrechten einzelner Wohnungseigentümer - sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

KG, Beschluss vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 24 W 28/07

DRsp Nr. 2007/15134

Entstehung von Sondernutzungsrechten einzelner Wohnungseigentümer - sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

»Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen, verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll. Den Anforderungen an die bestimmte Bezeichnung der Fläche, an welcher das Sondernutzungsrecht bestehen soll, kann wahlweise durch eine Beschreibung der Fläche in der Teilungserklärung oder durch Bezugnahme auf einen Lageplan, der nicht zwingend Teil des Aufteilungsplans sein muss, Rechnung getragen werden. Es ist ausreichend aber auch erforderlich, dass die Sondernutzungsfläche bestimmbar ist. Entspricht die Bezeichnung diesen Anforderungen nicht, ist ein Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden.«

Normenkette:

WEG § 5 ; WEG § 10 Abs. 2 ; WEG § 13 ; WEG § 15 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.

1. Mit ihren - auch drittinstanzlich verfahrensgegenständlichen - Anträgen beantragen die Antragsteller:

1. festzustellen, dass die von den Antragsgegnern, vertreten durch die WEG -Verwalterin, ausgesprochene Gartenzuweisung vom 17. Oktober 2002 unwirksam und für die Antragsteller rechtlich unverbindlich ist,