A.
1. Mit ihren - auch drittinstanzlich verfahrensgegenständlichen - Anträgen beantragen die Antragsteller:
1. festzustellen, dass die von den Antragsgegnern, vertreten durch die WEG -Verwalterin, ausgesprochene Gartenzuweisung vom 17. Oktober 2002 unwirksam und für die Antragsteller rechtlich unverbindlich ist,
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