OLG Koblenz - Beschluss vom 13.03.2006
14 W 164/06
Normen:
BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2 § 31 Abs. 1 Nr. 1 ; WEG § 27 ;
Fundstellen:
JurBüro 2006, 315
OLGReport-Koblenz 2006, 655
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 21.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 235/03

Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.03.2006 - Aktenzeichen 14 W 164/06

DRsp Nr. 2007/16704

Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

»Für die Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erhält der Rechtsanwalt keine erhöhte Prozessgebühr.«

Normenkette:

BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2 § 31 Abs. 1 Nr. 1 ; WEG § 27 ;

Gründe:

Das fristgemäß eingelegte Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung der Rechtspflegerin ist auf Klägerseite keine nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO erhöhte Prozessgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO entstanden. Es fehlt nämlich an einem Fall der anwaltlichen Mehrvertretung.