Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts Albbruck vom 18.4.2011 (
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragsteller Ziff. 1 bis 3 bildeten eine Erbengemeinschaft auf den Nachlaß des am 6.2.2010 verstorbenen R. F. mit den Erbteilen 1/2 (Antragstellerin Ziff. 1) und je 1/4 (Antragsteller Ziff. 2 und 3). Teil des Nachlasses war u.a. das Wohnungseigentum Nr. 1 der Wohnanlage S.-Straße in A. (WEG S.-Straße). Mit notariellem Erbauseinandersetzungsvertrag vom 15.12.2010 haben die Antragsteller Ziff. 1 bis 3 das genannte Wohnungseigentum den Miterben als Miteigentümer zu je 1/3 zugeteilt und entsprechenden Grundbuchvollzug beantragt (§ 5 des Vertrags).
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|