Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens aus einem Geschäftswert von 3.000 €.
I. Mit Urkunde vom 27.4.2010 teilte die Beteiligte (zu 1) den gegenständlichen Grundbesitz in Wohnungseigentum auf. Dieses besteht aus vier getrennten Häusern mit insgesamt 31 Einheiten. Die Teilungserklärung sowie deren erster Nachtrag sind im Grundbuch vollzogen. Das Wohnungseigentum ist teilweise abverkauft, der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen.
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