I.
Die Antragstellerin ist ab 1.7.1999 Verwalterin einer Wohnanlage. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin einer Wohnung. Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegnerin Wohngeldansprüche aufgrund der Jahresabrechnungen 1995 und 1996 sowie aufgrund des Wirtschaftsplans 1997 geltend. Die frühere Verwalterin hat im eigenen Namen beantragt, die Antragsgegnerin zur Zahlung eines Gesamtbetrages von 19958,54 DM nebst Zinsen zu verpflichten. Die Antragstellerin verfolgt den Antrag weiter. Das Amtsgericht hat am 10.6.1999 dem Antrag bis auf einen Teil des Zinsanspruchs entsprochen und die Antragsgegnerin zur Zahlung an die
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