Ermächtigung des Verwalters zur Entnahme von Prozesskostenvorschüssen aus dem Gemeinschaftskonto
OLG Köln, Beschluß vom 17.01.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 202/95
DRsp Nr. 1996/29240
Ermächtigung des Verwalters zur Entnahme von Prozesskostenvorschüssen aus dem Gemeinschaftskonto
Es ist mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung vereinbar, den Verwalter durch Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung zu ermächtigen, Kosten aus gerichtlichen Verfahren vorschußweise aus dem Girokonto der Gemeinschaft, auch rückwirkend, zu entnehmen.