Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Forderungen; Verhängung einer Versorgungssperre wegen Zahlungsrückständen
BGH, Urteil vom 10.06.2005 - Aktenzeichen V ZR 235/04
DRsp Nr. 2005/10437
Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Forderungen; Verhängung einer Versorgungssperre wegen Zahlungsrückständen
»1. Der bestandskräftige Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam.2. Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre.«