I.
Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus mehreren Häusern bestehenden Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird. Auf dem Gelände stehen rund 60 Bäume.
Die Wohnungseigentümer beschlossen, soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren noch von Bedeutung, am 12.11.1998, dass eine jeweils näher bezeichnete Erle und Birke sowie ein bestimmter Ahornbaum entfernt werden sollen.
Die Antragstellerin hat beantragt, den Eigentümerbeschluss für ungültig zu erklären. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 14.3.2000 den Antrag abgewiesen. Das Landgericht hat am 30.11.2000 die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich deren sofortige weitere Beschwerde.
II.
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