I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von dem weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Am 8.7.2003 fand eine Eigentümerversammlung statt. In dieser Versammlung wurde unter Tagesordnungspunkt (TOP) 4 beschlossen, eine vollständige Erneuerung des Treppen- und Zuwegbelags vorzunehmen. Der Eigentümerbeschluss wurde mit den Stimmen der Antragsgegner gegen die Stimme des Antragstellers gefasst. Der Antragsteller möchte lediglich eine Ausbesserung und trägt hierzu vor, dass die Kosten für den Erneuerungsaufwand ca. 4.500 EURO, die Kosten für die Ausbesserung lediglich 1.566 EURO betragen würden.
Der Antragsteller hat beim Amtsgericht beantragt, den Beschluss zu TOP 4 für ungültig zu erklären. Die Anfechtungsanträge zu TOP 3 und 5 sind nicht Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
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