Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13.09.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichter - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt insgesamt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.111,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2011 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage abgewiesen worden ist.
Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 15.386,03 EUR
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