BFH - Urteil vom 14.05.2002
IX R 52/01
Normen:
EStG §§ 2 9 21 ; FGO § 118 Abs. 2 ;

Ferienwohnung; Einkünfteermittlung

BFH, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen IX R 52/01

DRsp Nr. 2002/14007

Ferienwohnung; Einkünfteermittlung

1. Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grds. davon auszugehen, dass der Stpfl. beabsichtigt, letztlich einen Einnahmen-Überschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben.2. Diese Grundsätze gelten auch für das Vermieten von Ferienwohnungen, wenn diese ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden und zwar unabhängig davon, ob die Vermietung in Eigenregie oder durch ein Einschaltung eines Dritten erfolgt.3. Bei einer teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnung ist durch eine Prognose über einen Zeitraum von 30 Jahren festzustellen, ob aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann (Anschluss an BFH-Urt. v. 06.11.2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).

Normenkette:

EStG §§ 2 9 21 ; FGO § 118 Abs. 2 ;

Gründe: