BFH - Urteil vom 25.06.2002
IX R 61/01
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 § 118 Abs. 2 ;

Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen

BFH, Urteil vom 25.06.2002 - Aktenzeichen IX R 61/01

DRsp Nr. 2002/12741

Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen

1. Der Grundsatz, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grds. davon auszugehen ist, dass die Stpfl. beabsichtigen, einen Einnahmen-Überschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben, gilt auch beim Vermieten von Ferienwohnungen, wenn diese von den Stpfl. ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden.2. Das gilt auch, wenn die Ferienwohnungen in Eigenregie vermietet werden.3. Wird eine Ferienwohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet und im Übrigen hierfür bereitgehalten, sind auch die auf die Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen als WK abziehbar.4. Ob die Ferienwohnung ohne jegliche Selbstnutzung dauernd zur Vermietung angeboten und bereitgehalten worden ist, hat das FG nach seiner aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden. Die Stpfl. tragen insoweit die Feststellungslast.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 96 Abs. 1 § 118 Abs. 2 ;

Gründe: