BayObLG - Beschluss vom 15.04.2004
2Z BR 235/03
Normen:
WEG § 26 § 28 § 43 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 297
NZM 2004, 623
WuM 2004, 369
ZMR 2004, 688
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 23.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 1911/02
AG Ingolstadt, - Vorinstanzaktenzeichen II 28/01

Feststellung der Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses - Instandhaltungsrücklage

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - Aktenzeichen 2Z BR 235/03

DRsp Nr. 2004/7358

Feststellung der Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses - Instandhaltungsrücklage

»1. Wird ein Verwalter bei einem "Treffen der Käufer" von Wohnungseigentum formlos "bestellt", so besteht ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit der Bestellung auch dann, wenn eine Verwaltertätigkeit nicht mehr ausgeführt wird.2. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses erfordert kein besonderes Rechtsschutzinteresse, kann jedoch rechtsmissbräuchlich sein. Ein Rechtsmissbrauch kann verneint werden, wenn ein Wohnungseigentümer dem Beschluss über die Jahresabrechnung trotz Bedenken gegen die Richtigkeit zugestimmt und nach der Eigentümerversammlung die Verwaltungsunterlagen nochmals überprüft hat.3. Beschließen die Wohnungseigentümer die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage, so fehlt der Anfechtung dieses Beschlusses das Rechtsschutzbedürfnis, wenn es alleiniges Ziel des Antragstellers ist, dass die Ansammlung der Instandhaltungsrücklage für frühere Jahre nachgeholt wird.«

Normenkette:

WEG § 26 § 28 § 43 ; ZPO § 256 ;

Gründe:

I.