Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater. Im Oktober 1995 erwarb er in Thüringen ein Geschäftsgrundstück, das er zu zwei Drittel für seine Steuerberatungspraxis nutzte und zu einem Drittel an einen Rechtsanwalt für dessen Kanzlei vermietete. In der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für das Streitjahr (1995) erfasste der Kläger eine Sonderabschreibung nach § 4 Abs. 2 des Fördergebietsgesetzes (FöGbG) in Höhe von 373 980 DM (50 v.H. der Anschaffungskosten des gesamten Gebäudes).
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erkannte die Sonderabschreibung nur in Höhe des auf die von der Steuerberatungspraxis genutzten Räume entfallenden Anteils von 2/3 (249 320 DM) an. Die Vermietung an eine (fremde) Rechtsanwaltskanzlei sei keine eigenbetriebliche Nutzung i.S. des § 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b FöGbG.
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