I. Auf die Berufung der Klägerin wird die in Beschlussform verlautbarte Entscheidung des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Zweibrücken vom 3. August 2010 geändert:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 5.000,00 € seit dem 1. Oktober 2004, 1. April und 1. Oktober 2005, 1. April und 1. Oktober 2006, 1. April und 1. Oktober 2007 zu zahlen.
2. Die weitergehende Klage und die Widerklage bleiben abgewiesen.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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