OLG Zweibrücken - Beschluss vom 17.01.2011 (3 W 196/10)
1. Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtgebührenfrei. I. Die Beteiligten sind Eigentümer jeweils einer der beiden Wohnungseigentumseinheiten des vorbezeichneten Grundbesitzes. [...]