Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 15. Mai 2008 - unter Verwerfung des Rechtsmittels im Übrigen - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Berufung der Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Dessau vom 13. Dezember 2007 die Klage hinsichtlich eines 622,59 EUR nebst Zinsen übersteigenden Betrages (434,34 EUR) abgewiesen worden ist.
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