Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Februar 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin - 12 O 270/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe 70.000,00 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
I.
Die Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 28. Februar 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Die Beklagten tragen zur Begründung der Berufung vor:
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