OLG Köln - Beschluss vom 03.05.2004
16 Wx 50/04
Normen:
WEG § 27 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 1668
NZM 2005, 460
OLGReport-Köln 2004, 321
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 14.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 59/02

Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des abgelösten Verwalters

OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 50/04

DRsp Nr. 2004/13818

Fortbestand der Prozessführungsbefugnis des abgelösten Verwalters

Ist der Verwalter im Verwaltervertrag zur gerichtlichen Geltendmachung rückständiger Hausgelder im eigenen Namen befugt und wird ihm während eines Verfahrens, in dem er derartige Rückstände verfolgt, das Verwalteramt durch die Eigentümergemeinschaft entzogen, so entfällt seine Prozessführungsbefugnis hierdurch nicht, wenn der neu bestellte Verwalter von der ihm entsprechend § 263 ZPO eröffneten Möglichkeit, das Verfahren an Stelle des bisherigen Verwalters weiterzubetreiben, keinen Gebrauch macht.

Normenkette:

WEG § 27 ;

Gründe:

Die in formeller Hinsicht unbedenkliche sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin ist im Wesentlichen begründet.

1. Der Antrag auf Zahlung von Wohngeld ist zulässig; insbesondere ist die Antragstellerin prozessführungsbefugt.