KG - Beschluß vom 15.02.1993
24 W 3618/92
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)200a
WE 1993, 194
WuM 1993, 302

Fortschreibung eines alten Kontostandes in der Einzelabrechnung eines Wohnungseigentümers

KG, Beschluß vom 15.02.1993 - Aktenzeichen 24 W 3618/92

DRsp Nr. 1995/1381

Fortschreibung eines alten Kontostandes in der Einzelabrechnung eines Wohnungseigentümers

»Die Fortschreibung eines alten Kontostandes in der Einzelabrechnung eines Wohnungseigentümers nimmt an der Festlegung der Beitragsschuld durch die Jahresabrechnung nicht teil, zumal er in der Gesamtabrechnung auch nicht auftaucht.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 5 ;

Sachverhalt: