Fortschreibung eines alten Kontostandes in der Einzelabrechnung eines Wohnungseigentümers
KG, Beschluß vom 15.02.1993 - Aktenzeichen 24 W 3618/92
DRsp Nr. 1995/1381
Fortschreibung eines alten Kontostandes in der Einzelabrechnung eines Wohnungseigentümers
»Die Fortschreibung eines alten Kontostandes in der Einzelabrechnung eines Wohnungseigentümers nimmt an der Festlegung der Beitragsschuld durch die Jahresabrechnung nicht teil, zumal er in der Gesamtabrechnung auch nicht auftaucht.«