I.
Die Berufung des Beklagten hat nach derzeitigem Sach- und Streitstand keine Aussicht auf Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von insgesamt 5.759,25 EUR nebst Zinsen verurteilt sowie die in Ziff. 2. und 3. des Tenors der angefochtenen Entscheidung formulierten Feststellungen getroffen. Das Berufungsvorbringen ist nicht geeignet, eine für den Beklagten günstigere Entscheidung zu rechtfertigen:
1. Anspruch auf Rückzahlung der Kaution in Höhe von (noch) 5.423,35 EUR:
Der Beklagte ist aus §
a)
Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Klägers ist fällig:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|