Auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters vom 12.9.2017 hin wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main - 13. Zivilkammer (Az. 2-
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.249,74 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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