OLG Saarbrücken - Beschluss vom 14.07.2009
5 W 109/09-42
Normen:
GKG § 49a; WEG § 46;
Fundstellen:
MietRB 2011, 352
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 04.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 40/09
AG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen WEG C 55/08

Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.07.2009 - Aktenzeichen 5 W 109/09-42

DRsp Nr. 2010/21170

Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

Ficht ein Wohnungseigentümer mit einer Beschlussanfechtungsklage nur eine Position der durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossenen Jahresabrechnung an, so bemisst sich der Gegenstandswert am fünffachen Wert dieser Position.

1. Die weitere Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 4.3.2009 - Az.: 5 T 40/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 49a; WEG § 46;

Gründe:

I. Der Kläger hat beim Amtsgericht mit Klageschrift vom 10.4.2008 Anfechtungsklage nach § 46 WEG erhoben, gerichtet auf Ungültigerklärung des zu TOP 3 der Eigentümerversammlung vom 12.3.2006 gefassten Beschlusses über die Jahresabrechnung 2007.