BGH - Urteil vom 28.10.1999
VII ZR 284/98
Normen:
BGB § 634 ; WEG § 21 ;
Fundstellen:
BauR 2000,.285
MDR 2000, 204
NJW-RR 2000, 304
NZM 2000, 95
WM 2000, 587
ZfBR 2000, 117
ZfIR 2000, 44
Vorinstanzen:
OLG Zweibrücken,
LG Frankenthal,

Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 28.10.1999 - Aktenzeichen VII ZR 284/98

DRsp Nr. 1999/11188

Geltendmachung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum

»Zur Auslegung einer während eines Prozesses den einzelnen Wohnungseigentümern von der Gemeinschaft erteilten Ermächtigung, wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen.«

Normenkette:

BGB § 634 ; WEG § 21 ;

Tatbestand:

I. Die Kläger verlangen Schadensersatz für Mängel an einem von den Beklagten erworbenen Wohnungseigentum sowie Verpflichtung zur Abgabe der zur Auflassung erforderlichen Erklärungen.