LG Köln, OLG Köln, vom 16.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 242/03
Genehmigung der Jahresrechnung unter einer aufschiebenden Bedingung
OLG Köln, Beschluß vom 22.09.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 142/04
DRsp Nr. 2004/17370
Genehmigung der Jahresrechnung unter einer aufschiebenden Bedingung
Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, die Jahresabrechnung unter der Bedingung zu genehmigen, dass ein sich an der Abstimmung zunächst nicht beteiligender Eigentümer die Jahresabrechnung innerhalb von 2 Wochen ebenfalls noch genehmigt, ist wirksam. Folgt diese Genehmigung dann fristgerecht nach, ist die Jahresrechnung wirksam beschlossen und Rechtsgrundlage für die sich aus ihr ergebenden Zahlungsansprüche.