OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.01.1993 - Aktenzeichen 20 W 31/93
DRsp Nr. 2006/9957
Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters
»Der Bestellung eines Notverwalters, der voraussichtlich nicht unentgeltlich tätig werden wird, durch das Gericht, steht es nicht entgegen, daß in der Teilungserklärung bestimmt ist, der Verwalter erhalte für seine Tätigkeit keine Vergütung.«