I.
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2006 hat das Amtsgericht die weitere Beteiligte bis zur Bestellung eines ordentlichen Verwalters zur Notverwalterin der im Beschlusseingang bezeichneten Eigentümergemeinschaft bei einer monatlichen Verwaltervergütung von 100 EUR netto bestellt und sie ausdrücklich verpflichtet, alsbald eine Eigentümerversammlung mit dem Ziel der Neuwahl eines ordentlichen Verwalters abzuhalten. Durch einstweilige Anordnung bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft seiner Entscheidung hat es die Notverwalterbestellung mit sofortiger Wirkung versehen.
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