OLG Hamburg - Beschluss vom 25.10.2004
2 Wx 145/01
Normen:
WEG § 26 ;
Fundstellen:
ZMR 2005, 71

Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2004 - Aktenzeichen 2 Wx 145/01

DRsp Nr. 2005/13811

Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

»1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Bestellung eines "billigen Jakobs" als WEG -Verwalter, wenn die Gemeinschaft mehrheitlich den doppelt so teuren bisherigen Verwalter neu bestellt. 2. Bei der Frage, ob ein wichtiger Grund gegen einen Verwalter spricht, ist bei der Wiederwahl ein schärferer Maßstab anzulegen als bei der Abberufung.«

Normenkette:

WEG § 26 ;

Gründe:

Die gemäß §§ 43 Abs. 1 Nr. 4, 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 Abs. 2, Abs. 4, 20, 22 FGG zulässige sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung leidet nicht an einem Rechtsfehler, auf den allein hin das Rechtsbeschwerdegericht zur Prüfung befugt ist (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO).

Soweit der Antragsteller zur Begründung seines Rechtsmittels in Details neue Tatsachen vorträgt, können diese ohnehin vom Rechtsbeschwerdegericht nicht berücksichtigt werden (§ 27 Abs. 1 FGG, § 559 ZPO). Insofern war dem Antragsteller vom Landgericht ausdrücklich Gelegenheit gegeben worden, weiter vorzutragen (Verfügung vom 13.07.01).