Zwischen den Parteien bestand ein Mietverhältnis über sämtliche Räume des Bahnhofshotels in N., das am 29. März 1973 fristlos gekündigt worden ist. Die von den Klägern, den damalige Vermietern, zunächst innegehabte und dann geräumte, dazugehörige Wohnung, ist anschließend von dem Ehepaar L. bewohnt worden.
Mit der Klage haben die Kläger verlangt,
a) an die Kläger einen Pachtrückstand von 11.957,61 DM zu zahlen,
b) sämtliche Räume des Bahnhofshotels in N. zu räumen und geräumt an die Kläger zum 31. Dezember 1974 herauszugeben.
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